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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 90/11 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 90/11 B ER (https://dejure.org/2012,6112)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.05.2012 - L 11 KA 90/11 B ER (https://dejure.org/2012,6112)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - L 11 KA 90/11 B ER (https://dejure.org/2012,6112)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (76)

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 90/11
    Aus dieser Bestimmung kann ein subjektives Recht des einzelnen Vertragsarztes auf höheres Honorar für ärztliche Tätigkeiten erst dann hergeleitet werden, wenn durch eine zu niedrige Vergütung ärztlicher Leistungen das vertragsärztliche Versorgungssystem als Ganzes oder zumindest in Teilbereichen, etwa in einer Arztgruppe, und als Folge davon auch die berufliche Existenz der an dem Versorgungssystem teilnehmenden Vertragsärzte gefährdet wird (BSG, Beschluss vom 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B - und Urteil vom 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R - vgl. auch Urteile des Senats vom 17.11.2010 - L 11 KA 53/07 -, 09.12.2009 - L 11 (10) KA 39/07 -, 09.04.2008 - L 11 KA 108/06 -, 25.06.2003 - L 11 KA 243/01 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.05.2003 - L 10 KA 52/02 -).

    (1) Bei einer zu niedrigen Bewertung lediglich einzelner Leistungen oder Leistungskomplexe ist dies regelmäßig nicht der Fall (BSG, Urteil vom 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R -); schon dies steht dem geltend gemachten Anspruch auf höhere Vergütung für polysomnographische Leistungen entgegen.

    Hierzu müsste festgestellt sein, dass (1.) in einem - fachlichen und/oder örtlichen - Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr besteht vertragsärztlich tätig zu werden, und (2.) dadurch in diesem Bereich die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet wird (hierzu BSG, Urteil vom 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R -).

    Die Berücksichtigung der generellen Situation einer Arztgruppe schließt zugleich aus, dass ein Anspruch auf höhere Vergütung mit Erfolg für nur einen kurzen Zeitraum oder für beliebig herausgegriffene Quartale geltend gemacht werden kann (BSG, Urteil vom 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R - vgl. auch Urteile des Senats vom 09.12.2009 - L 11 (10) KA 39/07 - und vom 03.09.2007 - L 11 KA 105/06 -) bzw. einzelne Leistungen oder Leistungskomplexe in den Vordergrund gestellt werden.

    Zur Erfassung der generellen Lage ist die Gesamtsituation der betroffenen Arztgruppe über einen längeren Zeitraum, nämlich über mindestens vier zusammenhängende Quartale, zu betrachten (BSG, Urteil vom 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 54/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 90/11
    Die Rechtsprechung aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 86b Abs. 2 durch das 6. SGGÄndG vom 17.08.2001 (BGBl. I 2144) m.W.v. 02.01.2002 zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Anordnungsgrund dargetan ist (Sicherung eines verfassungsrechtlichen Mindeststandard i.S. einer "Existenzgefährdung"), kann nur noch eingeschränkt herangezogen werden (Senat, Beschlüsse vom 23.12.2010 - L 11 KA 54/10 B ER - und 23.11.2007 - L 11 B 11/07 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 22.05.2006 - L 10 B 3/06 KA ER - und 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER -).

    Ein Antragsteller kann daher nur eigene Rechte und nur eine eigene Betroffenheit geltend machen (Senat, Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 54/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -, 25.10.2006 - L 10 B 15/06 KA ER -, 09.08.2006 - L 10 B 6/06 KA ER - und 25.05.1999 - L 10 B 3/99 P -).

    Anderenfalls würde jedes nicht rechtmäßige Handeln einer Behörde einen Anordnungsgrund erfüllen, mithin zu einer konturenlosen Ausuferung des vorläufigen Rechtsschutzes führen (Senat, Beschlüsse vom 23.12.2010 - L 11 KA 54/10 B ER - und 12.10.2009 - L 11 B 17/09 KA ER - Frehse in Schnapp/Wigge, a.a.O., § 23 Rdn. 124).

    In solchen Fällen ist vielmehr weitergehend danach zu fragen, ob eine erhebliche, irreparable Grundrechtsverletzung zu besorgen ist und ob dem einstweiligen Rechtsschutzbegehren ggf. überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (Senat, Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 54/10 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 11 KA 2/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 90/11
    Ein striktes &8243;Entweder/Oder&8243; zwischen Regelungs- und Sicherungsanordnung besteht nicht (Senat, Beschlüsse vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - und 10.11.2010 - L 11 KA 87/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2006 - L 10 B 21/06 KA ER - so im Ergebnis auch Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.1979 - XV B 578/79 -).

    Die in § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG (Regelungsanordnung) formulierten "wesentlichen Nachteile" sind nicht auf solche wirtschaftlicher Art beschränkt (Senat, Beschluss vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER -).

    Infolge des von § 86b Abs. 1 SGG abweichenden Wortlautes lässt sich diese Erkenntnis zwar nicht ohne weiteres auf § 86b Abs. 2 SGG übertragen, dennoch ist dem zumindest zu entnehmen, dass der rechtliche Ansatz, der Anordnungsgrund könne nur mittels wesentlicher (unzumutbarer) wirtschaftlicher Beeinträchtigungen dargetan werden, unzutreffend ist (Senat, Beschlüsse vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - und 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER -).

  • LSG Baden-Württemberg, 03.04.2024 - L 11 KR 579/24
    Die einstweilige Anordnung ist allein auf die Durchsetzung subjektiver Rechte angelegt (LSG Nordrhein-Westfalen 09.05.2012, L 11 KA 90/11 B ER, juris Rn. 39 m.w.N.).

    Im Rahmen der Prüfung des Anordnungsgrundes geht es allein darum, ob dem jeweiligen Antragsteller ohne die einstweilige Anordnung wesentliche Nachteile drohen, nicht aber darum, ob öffentliche Interessen vorliegen, die die begehrte Regelung erforderlich erscheinen lassen, denn auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren kann sich der Antragsteller nicht zum Sachwalter öffentlicher Interessen machen (LSG Nordrhein-Westfalen 09.05.2012, L 11 KA 90/11 B ER, juris Rn. 39 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - L 11 KA 58/15
    Ob angesichts dieser Größenordnung ein Anordnungsgrund i.S.d. § 86b Abs. 2 SGG gegeben wäre, wird maßgeblich durch die wirtschaftliche Situation der Beschwerdeführerin bestimmt (zu den Anforderungen ausführlich Senat, Beschluss vom 09.05.2012 - L 11 KA 90/11 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 11 KA 35/14

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren

    In der Regel muss hinzu kommen, dass der Antragsteller glaubhaft macht, personelle und organisatorische Effizienzoptimierungsmaßnahmen ausgeschöpft zu haben (Senat, Beschluss vom 24.06.1997 - L 11 SKa 20/97 -), unmittelbar von Insolvenz bedroht zu sein oder die Schließung oder doch nennenswerte Einschränkung seines Praxisbetriebs befürchten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 09.05.2012 - L 11 KA 90/11 B ER -, 05.04.2012 - L 11 KA 92/11 B ER -, 02.04.2012 - L 11 KA 81/11 B ER -, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER -, 18.07.1997 - L 11 SKa 27/97 - und 22.02.1996 - L 11 SKa 55/95 - im Ergebnis auch LSG Bayern, Beschlüsse vom 21.11.1995 - L 12 B 211/95 - und 28.09.1994 - L 12 B 189/94 Ka-VR - einschränkend LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.10.1999 - L 4 B 60/99 KA ER -).

    Soweit der Senat ausgeführt hat, der Vertragsarzt müsse zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit Einschränkungen seines Behandlungsspektrums ebenso hinnehmen wie seine Niederlassungsfreiheit, seine Fallzahlen und seine Vergütung begrenzende Regelungen, das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit habe der Vertragsarzt jedenfalls grundsätzlich selbst zu tragen, die KV sei nicht gehalten, ihm die Sorge um seine Existenz abzunehmen, nötigenfalls werde er umdisponieren und sein Leistungsspektrum verändern müssen (u.a. Beschlüsse vom 09.05.2012 - L 11 KA 90/11 B ER -, 05.04.2012 - L 11 KA 92/11 B ER -, 02.04.2012 - L 11 KA 81/11 B ER -, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER -), ist hieran festzuhalten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14

    Fallwertbezogene Budgetierung der Vergütung spezieller Laborleistungen

    In der Regel muss hinzu kommen, dass der Antragsteller glaubhaft macht, personelle und organisatorische Effizienzoptimierungsmaßnahmen ausgeschöpft zu haben (Senat, Beschluss vom 24.06.1997 - L 11 SKa 20/97 -), unmittelbar von Insolvenz bedroht zu sein oder die Schließung oder doch nennenswerte Einschränkung seines Praxisbetriebs befürchten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 09.05.2012 - L 11 KA 90/11 B ER -, 05.04.2012 - L 11 KA 92/11 B ER -, 02.04.2012 -L 11 KA 81/11 B ER -, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER -, 18.07.1997 - L 11 SKa 27/97 - und 22.02.1996 - L 11 SKa 55/95 - im Ergebnis auch LSG Bayern, Beschlüsse vom 21.11.1995 - L 12 B 211/95 - und 28.09.1994 - L 12 B 189/94 Ka-VR - einschränkend LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.10.1999 - L 4 B 60/99 KA ER -).

    Soweit der Senat ausgeführt hat, der Vertragsarzt müsse zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit Einschränkungen seines Behandlungsspektrums ebenso hinnehmen wie seine Niederlassungsfreiheit, seine Fallzahlen und seine Vergütung begrenzende Regelungen, das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit habe der Vertragsarzt jedenfalls grundsätzlich selbst zu tragen, die KV sei nicht gehalten, ihm die Sorge um seine Existenz abzunehmen, nötigenfalls werde er umdisponieren und sein Leistungsspektrum verändern müssen (u.a. Beschlüsse vom 09.05.2012 - L 11 KA 90/11 B ER -, 05.04.2012 - L 11 KA 92/11 B ER -, 02.04.2012 - L 11 KA 81/11 B ER -, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER -), ist hieran festzuhalten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - L 11 KR 303/15

    Ordentliche Kündigung eines Versorgungsvertrages gem. §§ 132 , 132a SGB V durch

    In der Regel muss hinzu kommen, dass der Antragsteller glaubhaft macht, personelle und organisatorische Effizienzoptimierungsmaßnahmen ausgeschöpft zu haben (Senat, Beschluss vom 14.01.2015 - L 11 KA 44/14 B ER -, Beschluss vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER - und vom 24.06.1997 - L 11 SKa 20/97 -), unmittelbar von Insolvenz bedroht zu sein oder die Schließung oder doch nennenswerte Einschränkung seines Betriebs befürchten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 09.05.2012 - L 11 KA 90/11 B ER -, 05.04.2012 - L 11 KA 92/11 B ER -, 02.04.2012 -L 11 KA 81/11 B ER -, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER -, 18.07.1997 - L 11 SKa 27/97 - und 22.02.1996 - L 11 SKa 55/95 - im Ergebnis auch LSG Bayern, Beschlüsse vom 21.11.1995 - L 12 B 211/95 - und 28.09.1994 - L 12 B 189/94 Ka-VR - einschränkend LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.10.1999 - L 4 B 60/99 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - L 11 KA 42/15

    Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens

    In der Regel muss hinzu kommen, dass der Antragsteller glaubhaft macht, personelle und organisatorische Effizienzoptimierungsmaßnahmen ausgeschöpft zu haben (Senat, Beschluss vom 24.06.1997 - L 11 SKa 20/97 -), unmittelbar von Insolvenz bedroht zu sein oder die Schließung oder doch nennenswerte Einschränkung seines Praxisbetriebs befürchten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 14.01.2015 - L 11 KA 44/14 B ER -, 09.05.2012 - L 11 KA 90/11 B ER -, 05.04.2012 - L 11 KA 92/11 B ER -, 02.04.2012 -L 11 KA 81/11 B ER -, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER -, 18.07.1997 - L 11 SKa 27/97 - und 22.02.1996 - L 11 SKa 55/95 - im Ergebnis auch LSG Bayern, Beschlüsse vom 21.11.1995 - L 12 B 211/95 - und 28.09.1994 - L 12 B 189/94 Ka-VR - einschränkend LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.10.1999 - L 4 B 60/99 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 11 KA 16/13
    Bei einem Quartalshonorar von rund 80.000,00 EUR wäre ein Anordnungsgrund i.S.d. § 86b Abs. 2 SGG zu verneinen (zu den Anforderungen ausführlich Senat, Beschluss vom 09.05.2012 - L 11 KA 90/11 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2013 - L 11 KA 92/12
    In der Regel muss der Antragsteller glaubhaft machen, personelle und organisatorische Effizienzoptimierungsmaßnahmen ausgeschöpft zu haben (Senat, Beschlüsse vom 09.05.2012 - L 11 KA 90/11 B ER -, 25.01.2012 - L 11 KA 76/11 B ER - 24.06.1997 - L 11 SKa 20/97 -), unmittelbar von Insolvenz bedroht zu sein oder die Schließung oder doch nennenswerte Einschränkung seines Praxisbetriebs befürchten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 18.07.1997 - L 11 SKa 27/97 - und 22.02.1996 - L 11 SKa 55/95 - im Ergebnis auch LSG Bayern, Beschlüsse vom 21.11.1995 - L 12 B 211/95 - und 28.09.1994 - L 12 B 189/94 Ka-VR - einschränkend: LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.10.1999 - L 4 B 60/99 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 11 KA 82/16

    Unterlassungsanspruch von Informationen durch Hinweiserteilung der Nichtzahlung

    (b) Auch Grundrechtsbeeinträchtigungen oder sonstige Rechtsverletzungen können einen Anordnungsgrund ausfüllen (Senat, Beschluss vom 09.05.2012 - L 11 KA 90/11 B ER - Beschluss vom 05.04.2012 - L 11 KA 85/11 B ER - Beschluss vom 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2013 - L 11 KA 101/12
    Angesichts dieser Größenordnung wäre ein Anordnungsgrund i.S.d. § 86b Abs. 2 SGG wohl zu verneinen (zu den Anforderungen ausführlich Senat, Beschluss vom 09.05.2012 - L 11 KA 90/11 B ER -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.03.2015 - L 5 KR 206/14

    Krankenversicherung - Festsetzung von Entgelten für Krankentransport- und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2018 - L 11 KR 68/18

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes durch eine

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2019 - L 11 KA 11/18

    Zulassung als Zahnarzt zur vertragszahnärztlichen Versorgung

  • SG Magdeburg, 17.07.2013 - S 13 KA 109/09

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Differenzierung - Degressionsregelung zwischen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2012 - L 11 KA 73/10
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